Mindestgehalt für das Beckham-Gesetz
Beckham-Gesetz Mindestgehalt & Berechtigung
Einführung
Das Beckham-Gesetz, formal bekannt als das Spezielle Expat-Steuerregime in Spanien, bietet erhebliche Steuervorteile für ausländische Arbeitnehmer, die nach Spanien ziehen. Dieses Regime ist darauf ausgelegt, hochqualifizierte Fachkräfte anzuziehen, indem es günstige Steuerbedingungen bietet.
1. Wer kann profitieren?
Während die Mindestgehaltsanforderung im Allgemeinen 58.000€ pro Jahr beträgt, kommt das Beckham-Gesetz oft gut verdienenden Fachkräften wie Führungskräften, Managern und Spezialisten in verschiedenen Sektoren zugute, einschließlich Technologie, Finanzen und anderen Branchen.
Unter diesem Regime können berechtigte Personen einen Pauschalsteuersatz von 24% auf ihr spanisches Einkommen für bis zu sechs Jahre zahlen, deutlich niedriger als die progressiven Steuersätze, die für reguläre Residenten gelten.
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2. Verstehen der Berechtigungskriterien
Um für das Beckham-Gesetz berechtigt zu sein, müssen ausländische Arbeitnehmer mehrere Kriterien erfüllen, einschließlich einer Mindestgehaltsanforderung. Wichtige Berechtigungsanforderungen umfassen:
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Beschäftigung bei einem spanischen Unternehmen: Die Person muss bei einem spanischen Unternehmen oder einer spanischen Entität beschäftigt sein.
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Umzug nach Spanien: Die Person muss zu Beschäftigungszwecken nach Spanien umgezogen sein.
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Vorherige Nicht-Ansässigkeit: Die Person darf in den zehn Jahren vor dem Umzug nicht steuerlich in Spanien ansässig gewesen sein.
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Mindestgehalt: Das Mindestgehalt, das erforderlich ist, um vom Beckham-Gesetz zu profitieren, liegt im Allgemeinen bei 58.000€ pro Jahr. Jedoch kann jeder Fall je nach den zusätzlichen Vorteilen des Unternehmens variieren.
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Anmeldefrist: Die Person muss das Regime innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer Beschäftigung in Spanien beantragen.
Alle Beckham-Gesetz-Anforderungen sind auf unserer Beckham-Gesetz Anforderungen Seite aufgelistet und detailliert beschrieben.
3. Wie beantragen?
Berechtigte Personen müssen das Beckham-Gesetz innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer Beschäftigung in Spanien beantragen. Der Antragsprozess umfasst die Einreichung der erforderlichen Dokumentation bei den spanischen Steuerbehörden, einschließlich des Nachweises der Beschäftigung und anderer relevanter Details.
Finden Sie mehr Informationen über die Beckham-Gesetz-Beantragung auf unserer Wie man das Beckham-Gesetz beantragt Seite