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The Beckham Lawmade easy

Wir sind Spezialisten im Beckham-Gesetz und bieten
fachkundige Unterstützung für jeden steuerlichen und
Umzugsbedarf im Zusammenhang mit einem Umzug nach Spanien.

Gehaltsberechnungen für 2026

KonzeptStandardBeckhamDiff
Steuerpflichtiges Einkommen60.000,00 €60.000,00 €0,00 €
Gesamte Einkommensteuer-14.751,15 €-14.400,00 €-351,15 €
Sozialversicherungssteuer-3.665,00 €-3.665,00 €0,00 €
Gesamte Steuer-18.416,15 €-18.065,00 €-351,15 €
Jährliches Nettoeinkommen41.583,85 €41.935,00 €+351,15 €
Monatliches Nettoeinkommen3.465,32 €3.494,58 €+29,26 €
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Von Anfang an klare Sicht auf meine Steuerlast. Nicolas S.

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Beckham-Gesetz kompakt

Über das Beckham-Gesetz

Das Beckham-Gesetz in Spanien ist ein besonderes Steuerregime, das geschaffen wurde, um internationales Fachpersonal und Investoren anzuziehen. Bekannt ist es vor allem als Beckham-Gesetz, weil David Beckham nach seinem Wechsel zu Real Madrid zu den ersten prominenten Begünstigten gehörte. In der Praxis kann es qualifizierten Zuziehenden ermöglichen, nach Regeln für Nichtansässige besteuert zu werden, was gegenüber dem allgemeinen Residentenregime steuerliche Vorteile bringen kann.

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Was ist das Beckham-Gesetz?

Allgemeiner Überblick

Das Beckham-Gesetz ist auch für Ausländer vorteilhaft, die Eigentum in Spanien besitzen. Nichtansässige unterliegen der Vermögensteuer nur auf Immobilien, die sie in Spanien besitzen. Der Vermögensteuersatz variiert je nach Autonomer Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, liegt aber in der Regel zwischen 0,7% und 3,5%.

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Wichtigste Vorteile des Beckham-Gesetzes

Warum dieses Regime attraktiv sein kann

Zu den wichtigsten Vorteilen gehoren ein fixer Steuersatz von 24% auf Arbeitseinkommen bis 600.000 Euro (47% oberhalb dieser Grenze), Besteuerung im Wesentlichen nur auf in Spanien erzielte Einkunfte, Besteuerung nur auf in Spanien gelegenes Vermogen und keine Pflicht zur Abgabe des Modells 720 wahrend der Anwendung dieses Regimes.

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Wer kann das Beckham-Gesetz beantragen

Grundlegende Voraussetzungen

Grundsatzlich darf die antragstellende Person in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien steuerlich ansassig gewesen sein, muss wegen einer qualifizierten Arbeitssituation nach Spanien ziehen (Angestellter, Remote-Worker, Unternehmer oder Geschaftsfuhrer) und den Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Arbeitsbeginn in Spanien einreichen.

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Häufig Gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Beckham-Gesetz, Steueranforderungen und wie Sie sich bewerben.

Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Eintragung in die Sozialversicherung als Angestellter eines spanischen Unternehmens eingereicht werden.

Sie müssen die spanische Steuerbehörde informieren, indem Sie das Modell 149 ausfüllen und senden, das Sie hier finden können. Die folgenden Dokumente müssen ebenfalls beigefügt werden:

  • Ihr Reisepass und NIE-Nummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsvertrag