Beckham-Gesetz bei Jobwechsel

Das Beckham-Gesetz verstehen bei einem Wechsel zu einer neuen Stelle.



Einführung

Wenn eine Person, die vom Beckham-Gesetz profitiert, den Arbeitsplatz wechselt, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, um zu bestimmen, ob sie weiterhin von dem besonderen Steuerregime für Expatriates profitieren kann.


1. Kriterien für die fortgesetzte Berechtigung

  • Neuer Arbeitgeber: Der neue Arbeitgeber muss entweder eine spanische Einrichtung oder eine ausländische Einrichtung mit einer Betriebsstätte in Spanien sein.

  • Art der Beschäftigung: Die neue Stelle muss mit den ursprünglichen Bedingungen übereinstimmen, die die Person für das Beckham-Gesetz qualifiziert haben. Dies bedeutet normalerweise, dass die Stelle hochqualifiziert sein sollte und die Person darf in den zehn Jahren vor dem Umzug nach Spanien für die neue Rolle nicht steuerlich in Spanien ansässig gewesen sein.


2. Benachrichtigung der Steuerbehörden

  • Anforderung: Die Person muss die spanischen Steuerbehörden (Agencia Tributaria) über ihren Jobwechsel informieren. Dies geschieht über die entsprechenden Formulare und innerhalb der festgelegten Fristen.

  • Verfahren: Normalerweise erfolgt die Benachrichtigung über das Modell 149 (Modelo 149), das Formular, das zur Mitteilung von Änderungen der Umstände unter dem besonderen Expatriate-Steuerregime verwendet wird.


3. Neubewertung der Berechtigung

  • Bewertung: Die spanischen Steuerbehörden werden die Berechtigung der Person basierend auf der neuen Stelle neu bewerten. Sie werden sicherstellen, dass die neue Beschäftigung die für das Beckham-Gesetz festgelegten Kriterien erfüllt.

  • Dokumentation: Unterstützende Dokumente, wie ein neuer Arbeitsvertrag, können erforderlich sein, um zu belegen, dass die Bedingungen der neuen Stelle den Anforderungen des Regimes entsprechen.


4. Auswirkungen auf Steuervorteile

  • Fortsetzung: Wenn die neue Beschäftigung die Kriterien erfüllt, kann die Person weiterhin die Vorteile des Beckham-Gesetzes genießen, einschließlich der Besteuerung als Nicht-Ansässiger zum günstigen Pauschalsatz.

  • Verlust der Vorteile: Wenn die neue Beschäftigung die Kriterien nicht erfüllt oder wenn die Person es versäumt, die Steuerbehörden ordnungsgemäß zu benachrichtigen, kann sie den besonderen Steuerstatus verlieren und wird als Ansässiger auf ihr weltweites Einkommen besteuert.


5. Dauer und Grenzen

  • Sechsjahresgrenze: Das besondere Steuerregime ist auf sechs Jahre begrenzt. Ein Jobwechsel innerhalb dieses Zeitraums setzt die Uhr nicht zurück. Der Sechsjahreszeitraum wird ab dem Jahr gezählt, in dem die Person erstmals für das Regime berechtigt wurde.

  • Gehaltsschwellen: Die Vorteile gelten bis zu einem bestimmten Einkommensniveau. Für Einkommen über dieser Schwelle können Standard-Steuersätze angewendet werden.