Beckham-Gesetz & RSU

Beckham-Gesetz & RSU / Aktienoptionen



Einführung

Wenn Sie Restricted Stock Units (RSUs) oder Aktienoptionen erhalten, sollten Sie bedenken, dass dies erhebliche Auswirkungen für Personen haben kann, die dem Beckham-Gesetz in Spanien unterliegen. RSUs und/oder Aktienoptionen können betroffen sein und es gibt einige Überlegungen, die Sie im Auge behalten müssen.


1. Besteuerung bei Ausübung:

RSUs & Aktienoptionen werden normalerweise als Einkommen zum Zeitpunkt der Ausübung besteuert. Für Personen unter dem Beckham-Gesetz würde der pauschale Einkommensteuersatz von 24% auf den Wert der RSUs zum Zeitpunkt der Ausübung gelten, unabhängig von ihrem Gesamteinkommensniveau.


2. Behandlung als spanisches Einkommen:

RSUs & Aktienoptionen, die von einem spanischen Arbeitgeber gewährt oder durch Beschäftigungsaktivitäten in Spanien verdient werden, gelten als spanisches Einkommen. Daher unterliegen sie der Besteuerung nach spanischem Steuerrecht, einschließlich des Beckham-Gesetz-Regimes, wenn sich die Person dafür entscheidet.


3. Kapitalertragssteuer beim Verkauf:

Wenn eine Person die RSUs nach ihrer Ausübung verkauft, unterliegen alle Gewinne aus dem Verkauf normalerweise der Kapitalertragssteuer in Spanien. Unter dem Beckham-Gesetz werden Kapitalerträge im Allgemeinen zu einem niedrigeren Pauschalsatz besteuert als bei den regulären Einkommensteuersätzen.


4. Steuerplanung:

Das Timing der RSU-Ausübung und -Verkäufe kann die Steuerpflichten erheblich beeinflussen. Die Beratung durch Steuerexperten oder Rechtsberater, die sowohl das spanische Steuerrecht als auch die spezifischen Auswirkungen von RSUs verstehen, ist entscheidend für eine effektive Steuerplanung.


5. Meldepflichten:

Stellen Sie die Einhaltung aller Meldepflichten nach spanischem Steuerrecht sicher. Dies umfasst die Meldung von RSU & Aktienoptionseinkommen in jährlichen Steuererklärungen und die Bereitstellung aller relevanten Dokumente, die von den spanischen Steuerbehörden gefordert werden.